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Entgeltordnung


Entgeltordnung

(gültig ab 01.05.2009)

Geltungsbereich
Die Entgeltordnung ist gültig ab 01.05.2009 für die ganzjährigen Angebote der Jugendkunstschule (JKS). Für Workshops und Kurse in Blockform gelten gesonderte Regelungen. Wir verweisen auf die jeweiligen Ausschreibungsprospekte.

Teilnehmer/Teilnehmerinnen
Das Programm richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Sie sollten ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Herne haben.

Anmeldung
Für jeden Kurs ist eine gesonderte Anmeldekarte auszufüllen.

Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin, bei Minderjährigen durch die gesetzliche Vertretung.

Die Anmeldekarte muss spätestens bis zum Tag des ersten Unterrichts dem Büro vorliegen. Die Jugendkunstschule erteilt eine schriftliche Anmeldebestätigung. Bei den im Programmheft ausgeschriebenen Kursangeboten besteht die Möglichkeit eines Schnuppertermins nach vorheriger Absprache.

Entgeltpflicht
Für die Teilnahme an den Kursen der JKS werden Jahresentgelte erhoben, die in 12 monatlichen Teilbeträgen zu Beginn eines jeden Monats fällig werden. Der Chorbeitrag ist quartalsweise im Voraus zu zahlen. Die Entgeltpflicht beginnt mit dem Monat des Unterrichtsbeginns und endet mit der wirksam gewordenen Kündigung. Eine Verpflichtung zur Zahlung besteht auch dann, wenn Kurse nur unregelmäßig oder ohne Kündigung gar nicht mehr besucht werden.

Entgeltschuldner/Entgeltschuldnerin
Zur Zahlung ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin, bei Minderjährigen die gesetzliche Vertretung verpflichtet.

Zahlungsweise
Die Zahlung soll bargeldlos auf das nachstehend aufgeführte Konto erfolgen. Wir empfehlen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Teilnahmeentgelte im Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Ein Einzugsermächtigungsformular liegt der Anmeldebestätigung bei.

Im Ausnahmefall ist die Zahlung des Entgeltes im Büro Dorstener Str. 476 möglich.

Konto der Jugendkunstschule Wanne-Eickel e. V.
Herner Sparkasse (BLZ 432 500 30) Kto.-Nr. 50336

Höhe des Teilnahmeentgeltes
Die Höhe des Teilnahmeentgeltes für Kursangebote ist im jeweils gültigen Programmheft vermerkt.

1. Für den Instrumental- und Vokalunterricht gelten folgende Entgelte je TN:


Min./Wo.
Jahresentgelt monatl.Teilentgelt
Einzelunterricht
45 636,00 €
53,00 €
Einzelunterricht 30
432,00 €
36,00 €
2er-Gruppe
45 348,00 €
29,00 €
2er-Gruppe
30
234,00 €
19,50 €
3er-Gruppe 45 240,00 € 20,00 €
3er Gruppe 60 312,00 € 26,00 €


2. Gruppenunterricht: 4 - 6 Teilnehmer/Teilnehmerinnen

Min./Wo. Jahresentgelt monatl. Teilentgelt
Blockflöte/Gitarre 45 180,00 €
15,00 €
Blockflöte/Gitarre 60 240,00 €
20,00 €

3. Gruppenunterricht 3 - 3 Teilnehmer/Teilnehmerinnen

                         
Min./Wo. Jahresentgelt monatl. Teilentgelt
Keyboard 45 264,00 € 22,00 €


Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl unter 4 (Blockflöte/Gitarre) bzw.  unter 3 Personen (Keybord) muss eine Neuberechnung erfolgen.

Bei Erhalt von Instrumental- bzw. Vokalunterricht ist der ergänzende Besuch der Ensembles entgeltfrei.

Ermäßigung
Ein Fächer- bzw. Geschwisterrabatt wird gewährt, wobei der teuerste Kurs voll bezahlt werden muss, alle weiteren Kurse um 20 % ermäßigt werden. Empfänger/ Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben Anspruch auf 50-prozentige Ermäßigung der Teilnahmeentgelte. Ein Nachweis des Leistungsbezuges ist bei Kursbeginn und jeweils zu Jahresbeginn vorzulegen. Erlischt der Leistungsanspruch, ist das Büro unverzüglich zu informieren. Beim Chorbesuch wird kein Fächer- bzw. Geschwisterrabatt gewährt, bei Anspruch auf Sozialrabatt ist der Chorbesuch entgeltfrei. Über den Kreis der Anspruchsberechtigten hinaus kann die Schulleitung in Sonderfällen eine Ermäßigung der Teilnahmeentgelte gewähren.

Die aufgeführten Ermäßigungen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ausnahme: Chormitglieder können sich mündlich im Büro Dorstener Str. 476 abmelden. Kündigungen bei der Kursleitung werden nicht anerkannt.

Kündigungsfristen
Die Kündigung von Einzel- und Kleingruppenunterricht (2 bis 3 TN) sowie der Angebote Blockflöte, Gitarre, Keyboard und Elementarkurse,  die dem Büro bis zum 15. eines Monats vorliegt, wird zum Ende des darauf folgenden Monats wirksam.

Bei sonstigen Kursangeboten wird die Kündigung zum Ende des laufenden Monats wirksam, wenn sie bis zum 15. des Monats dem Büro vorliegt.

Aussetzen der Teilnahme aus persönlichen Gründen muss mit der Leitung der JKS vereinbart werden.

Beendigung des Unterrichts
Bei häufigem unentschuldigten Versäumen des Unterrichts oder bei mehrfachem Verzug bei der Entgeltzahlung behält die JKS es sich vor, den Unterricht zu beenden.

Ausfall der Veranstaltung
Muss ein Angebot aus Gründen, die von der JKS zu vertreten sind, ausfallen, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist ein Nachholen nicht möglich, werden die Entgelte entsprechend des anteiligen Ausfalls zurückerstattet. Bei Großgruppenangeboten werden Erstattungen jedoch nur auf Antrag zum Jahresende vorgenommen, wenn mindestens vier Termine im Jahr nicht stattfinden konnten.

Versäumnis von Unterricht
Wird das Unterrichtsangebot seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin nicht wahrgenommen, besteht für den ausgefallenen Unterricht kein Anspruch auf einen Nachholtermin bzw. auf Rückerstattung der Teilnahmeentgelte.

Bei einer Verspätung des Teilnehmers/der Teilnehmerin über zwanzig Minuten hinaus besteht beim Einzelunterricht kein Anspruch auf Erteilung des Unterrichts.

Ferien und Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen und während der Ferien der allgemein bildenden Schulen (einschließlich der beweglichen Ferientage) in Nordrhein-Westfalen findet kein Unterricht statt. Ferienbeginn ist jeweils der erste Ferientag, bei den Sommerferien der Mittag des letzten Schultages.

Leihinstrumente
Im Rahmen der Bestände werden Streichinstrumente, Holz- und Blechblasinstrumente ohne Mundstück von der JKS verliehen. Die Leihzeit beträgt in der Regel ein halbes Jahr und kann von der Leitung - je nach Erfordernis - verkürzt oder verlängert werden.

Das monatliche Leihentgelt beträgt:
10,50 € bei Leihinstrumenten mit einem Anschaffungswert unter 500,00 €
15,50 € bei Leihinstrumenten mit einem Anschaffungswert über 500,00 €

Der Entleiher/die Entleiherin verpflichtet sich, das Instrument sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Über Einzelheiten der Pflege unterrichtet die Lehrkraft. Der Transport darf nur in der dazugehörigen Hülle (Etui) erfolgen. Saiten, die während der Leihzeit reißen, sind zu ersetzen. Über notwendige Reparaturen an schuleigenen Instrumenten ist die jeweilige Lehrkraft der JKS unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Für Verlust und Beschädigung hat der Entleiher/die Entleiherin in vollem Umfang einzustehen.

Haftung/Versicherung
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bzw. die gesetzliche Vertretung haftet nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für verursachte Schäden.

Bei Schädigung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, die von der JKS zu vertreten ist, haftet die JKS im Rahmen ihrer betrieblichen Haftungspflicht. Diese Schädigungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Satzung
Die Satzung des Trägervereins der JKS kann eingesehen werden.


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