Entgeltordnung
(gültig ab 01.01.2012)
Geltungsbereich
Die Entgeltordnung ist gültig ab 01.01.2012 für die
ganzjährigen
Angebote der Jugendkunstschule (JKS). Für Workshops und Kurse in
Blockform
gelten gesonderte Regelungen. Wir verweisen auf die jeweiligen
Ausschreibungsprospekte.
Teilnehmer/Teilnehmerinnen
Das Programm richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
bis
zum vollendeten 27. Lebensjahr. Sie sollten ihren Wohnsitz im
Stadtgebiet
Herne haben.
Anmeldung
Für jeden Kurs ist eine gesonderte Anmeldekarte auszufüllen.
Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin, bei
Minderjährigen
durch die gesetzliche Vertretung.
Die Anmeldekarte muss spätestens bis zum Tag des ersten
Unterrichts
dem Büro vorliegen. Die Jugendkunstschule erteilt eine
schriftliche
Anmeldebestätigung. Bei den im Programmheft ausgeschriebenen
Kursangeboten
besteht die Möglichkeit eines Schnuppertermins nach vorheriger
Absprache.
Entgeltpflicht
Für die Teilnahme an den Kursen der JKS werden Jahresentgelte
erhoben,
die in 12 monatlichen Teilbeträgen zu Beginn eines jeden Monats
fällig
werden. Der Chorbeitrag ist quartalsweise im Voraus zu zahlen. Die
Entgeltpflicht
beginnt mit dem Monat des Unterrichtsbeginns und endet mit der wirksam
gewordenen
Kündigung. Eine Verpflichtung zur Zahlung besteht auch dann, wenn
Kurse
nur unregelmäßig oder ohne Kündigung gar nicht mehr
besucht
werden.
Entgeltschuldner/Entgeltschuldnerin
Zur Zahlung ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin, bei
Minderjährigen
die gesetzliche Vertretung verpflichtet.
Zahlungsweise
Die Zahlung soll bargeldlos auf das nachstehend aufgeführte Konto
erfolgen.
Wir empfehlen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die
Teilnahmeentgelte
im Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Ein
Einzugsermächtigungsformular
liegt der Anmeldebestätigung bei.
Im Ausnahmefall ist die Zahlung des Entgeltes im Büro Dorstener
Str.
476 möglich.
Konto der Jugendkunstschule Wanne-Eickel e. V.
Herner Sparkasse (BLZ 432 500 30) Kto.-Nr. 50336
Höhe des Teilnahmeentgeltes
Die Höhe des Teilnahmeentgeltes für Kursangebote ist im
jeweils
gültigen Programmheft vermerkt.
1. Für den Instrumental- und Vokalunterricht gelten folgende Entgelte
je
TN:
|
Min./Wo.
|
Jahresentgelt |
monatl.Teilentgelt |
Einzelunterricht
|
45 |
696,00 €
|
58,00 €
|
| Einzelunterricht |
30
|
474,00 €
|
39,50 €
|
2er-Gruppe
|
45 |
384,00 €
|
32,00 €
|
2er-Gruppe
|
30
|
258,00 €
|
21,50 €
|
| 3er-Gruppe |
45 |
264,00 € |
22,00 € |
| 3er Gruppe |
60 |
336,00 € |
28,00 € |
2. Gruppenunterricht: 3 - 6 Teilnehmer/Teilnehmerinnen
|
|
Min./Wo. |
Jahresentgelt |
monatl.
Teilentgelt |
| Keybord |
45 |
288,00 €
|
24,00 €
|
3. Gruppenunterricht 4 - 6 Teilnehmer/Teilnehmerinnen
|
Min./Wo. |
Jahresentgelt |
monatl.
Teilentgelt |
|
45 |
198,00 € |
16,50 € |
|
60 |
264,00 € |
22,00 € |
|
90 |
324,00 € |
28,50 € |
Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl unter 4 (Gruppenunterricht)
bzw. unter 3 Personen (Keybord) gelten die unter Punkt 1
aufgeführten Entgelte.
Bei Erhalt von Instrumental- bzw. Vokalunterricht ist der
ergänzende
Besuch der Ensembles entgeltfrei.
Ermäßigung
Ein Fächer- bzw. Geschwisterrabatt wird gewährt, wobei der
teuerste
Kurs voll bezahlt werden muss, alle weiteren Kurse um 20 %
ermäßigt
werden. Empfängerinnen/Empfänger von ALG II
oder
Sozialgeld
haben Anspruch auf 50-prozentige Ermäßigung der
Teilnahmeentgelte, ebenso ihre Kinder sofern sie im gleichen Haushalt leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ein Nachweis des Leistungsbezuges ist bei Kursbeginn und jeweils zu
Jahresbeginn
vorzulegen. Erlischt der Leistungsanspruch, ist das Büro
unverzüglich
zu informieren. Darüber hinaus können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
Beim Chorbesuch wird kein Fächer- bzw.
Geschwisterrabatt
gewährt, bei Anspruch auf Sozialrabatt ist der Chorbesuch
entgeltfrei. Über den Kreis der Anspruchsberechtigten hinaus kann die
Schulleitung
in Sonderfällen eine Ermäßigung der Teilnahmeentgelte
gewähren.
Die aufgeführten Ermäßigungen können nicht
gleichzeitig
in Anspruch genommen werden.
Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ausnahme: Chormitglieder
können
sich mündlich im Büro Dorstener Str. 476 abmelden.
Kündigungen
bei der Kursleitung werden nicht anerkannt.
Kündigungsfristen
Die Kündigung von Einzel- und Kleingruppenunterricht (2 bis 3 TN)
sowie
der Angebote Blockflöte, Gitarre, Keyboard und Elementarkurse, die dem Büro bis zum
15.
eines Monats vorliegt, wird zum Ende des darauf folgenden Monats
wirksam.
Bei sonstigen Kursangeboten wird die Kündigung zum Ende des
laufenden
Monats wirksam, wenn sie bis zum 15. des Monats dem Büro vorliegt.
Aussetzen der Teilnahme aus persönlichen Gründen muss mit der
Leitung
der JKS vereinbart werden.
Beendigung des Unterrichts
Bei häufigem unentschuldigten Versäumen des Unterrichts oder
bei
mehrfachem Verzug bei der Entgeltzahlung behält die JKS es sich
vor,
den Unterricht zu beenden.
Ausfall der Veranstaltung
Muss ein Angebot aus Gründen, die von der JKS zu vertreten sind,
ausfallen,
wird ein Ersatztermin angeboten. Ist ein Nachholen nicht möglich,
werden
die Entgelte entsprechend des anteiligen Ausfalls zurückerstattet.
Bei
Großgruppenangeboten werden Erstattungen jedoch nur auf Antrag
zum
Jahresende vorgenommen, wenn mindestens vier Termine im Jahr nicht
stattfinden
konnten.
Versäumnis von Unterricht
Wird das Unterrichtsangebot seitens der Teilnehmerin/dersTeilnehmers
nicht
wahrgenommen, besteht für den ausgefallenen Unterricht kein
Anspruch
auf einen Nachholtermin bzw. auf Rückerstattung der
Teilnahmeentgelte.
Bei einer Verspätung des Teilnehmers/der Teilnehmerin über
zwanzig
Minuten hinaus besteht beim Einzelunterricht kein Anspruch auf
Erteilung
des Unterrichts.
Ferien und Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen und während der Ferien der allgemein
bildenden
Schulen (einschließlich der beweglichen Ferientage) in
Nordrhein-Westfalen
findet kein Unterricht statt. Ferienbeginn ist jeweils der erste
Ferientag,
bei den Sommerferien der Mittag des letzten Schultages.
Leihinstrumente
Im Rahmen der Bestände werden Streichinstrumente, Holz- und
Blechblasinstrumente
ohne Mundstück von der JKS verliehen. Die Leihzeit beträgt in
der
Regel ein halbes Jahr und kann von der Leitung - je nach Erfordernis -
verkürzt
oder verlängert werden.
Das monatliche Leihentgelt beträgt:
10,50 € bei Leihinstrumenten mit einem Anschaffungswert unter
500,00 €
15,50 € bei Leihinstrumenten mit einem Anschaffungswert
über 500,00 €
Der Entleiher/die Entleiherin verpflichtet sich, das Instrument
sachgemäß
und pfleglich zu behandeln. Über Einzelheiten der Pflege
unterrichtet
die Lehrkraft. Der Transport darf nur in der dazugehörigen
Hülle
(Etui) erfolgen. Saiten, die während der Leihzeit reißen,
sind
zu ersetzen. Über notwendige Reparaturen an schuleigenen
Instrumenten
ist die jeweilige Lehrkraft der JKS unverzüglich in Kenntnis zu
setzen.
Für Verlust und Beschädigung hat der Entleiher/die
Entleiherin
in vollem Umfang einzustehen.
Haftung/Versicherung
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bzw. die gesetzliche Vertretung haftet
nach
den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für verursachte
Schäden.
Bei Schädigung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, die von der JKS
zu
vertreten ist, haftet die JKS im Rahmen ihrer betrieblichen
Haftungspflicht.
Diese Schädigungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Satzung
Die Satzung des Trägervereins der JKS kann eingesehen werden.
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